Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Plattform wunschkennzeichen24.digital · Stand: 28. Oktober 2026 · AM Autoschilder Express UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe
1.1 Anbieter
AM Autoschilder Express UG (haftungsbeschränkt), Cerry-Eller-Weg 4, 65468 Trebur, Deutschland; Registergericht Amtsgericht Darmstadt, Registernummer HRB-108398; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE458120585; vertreten durch den Geschäftsführer Andre Muders; E-Mail: support@zulassung.app; Telefon: 015209430014 (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“).
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, die über die Website www.wunschkennzeichen24.digital einschließlich ihrer Stadt-Subdomains (nachfolgend „Plattform“) zwischen dem Anbieter und Kunden geschlossen werden. Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Für die als Zusatzleistung buchbare digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz-Komplettservice) gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform zulassung.app des Anbieters, die dem Kunden vor Beginn des Zulassungsvorgangs gesondert zur Verfügung gestellt werden (siehe Ziffer 2.5).
1.3 Begriffe
- „Reservierungsservice“: die Dienstleistung des Anbieters, ein vom Kunden gewähltes Wunschkennzeichen im Namen und im Auftrag des Kunden über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde vorab zu reservieren und dem Kunden die behördliche Reservierungsbestätigung (Reservierungs-PIN bzw. Reservierungsnummer) zu übermitteln.
- „Live-Verfügbarkeitsprüfung“: die unverbindliche, automatisierte Abfrage, ob eine Kennzeichenkombination im Reservierungssystem der zuständigen Zulassungsbehörde im Abfragezeitpunkt frei ist.
- „Kennzeichenschilder“: nach DIN 74069 geprägte Aluminium-Kennzeichenschilder mit der vom Kunden bestimmten Kombination, einschließlich Sonderausführungen (z. B. Carbon-Optik) und zusätzlicher Schilder (z. B. für Fahrradträger).
- „Zubehör“: Kennzeichenhalterungen, Feinstaubplaketten und vergleichbare Artikel.
- „Zulassungsbehörde“: die nach § 46 FZV örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde des Wohn- bzw. Firmensitzes des Fahrzeughalters.
- „Reservierungsdauer“: der von der jeweiligen Zulassungsbehörde festgelegte Zeitraum, für den eine reservierte Kombination dem Halter vorgehalten wird.
2. Leistungsgegenstand und Rolle des Anbieters
2.1 Reservierungsservice
Der Anbieter prüft die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination, gibt die vom Kunden angegebenen Halterdaten in das Reservierungsportal der zuständigen Zulassungsbehörde ein, führt die Reservierung durch und übermittelt dem Kunden die Reservierungsbestätigung bzw. Reservierungs-PIN der Behörde per E-Mail. Der Reservierungsservice wird im Namen und im Auftrag des Kunden erbracht; Vertragspartner der behördlichen Reservierung ist der Kunde bzw. der von ihm benannte Fahrzeughalter.
Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Reservierung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg der behördlichen Zuteilung. Ob die Behörde eine Kombination reserviert, zuteilt oder aus rechtlichen Gründen (z. B. verbotene Buchstabenfolgen, behördliche Sperrlisten, Kennzeichenkontingente) ablehnt, entscheidet ausschließlich die Zulassungsbehörde.
2.2 Kennzeichenschilder und Zubehör
Der Anbieter liefert nach DIN 74069 geprägte Kennzeichenschilder mit DIN-CERTCO-Registerzeichen sowie das gewählte Zubehör. Die Prägung erfolgt durch einen zertifizierten Prägebetrieb als Erfüllungsgehilfen des Anbieters (Kennzeichen Services GmbH); der Versand erfolgt im Direktversand an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Schilder werden ohne Stempelplakette (Dienstsiegel der Behörde) geliefert; die Abstempelung erfolgt erst im Rahmen der Fahrzeugzulassung durch die Zulassungsbehörde.
2.3 Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette (Umweltplakette nach der 35. BImSchV) wird auf Grundlage der vom Kunden angegebenen Fahrzeugdaten (Kraftstoffart, Erstzulassung bzw. Emissionsschlüssel) ausgestellt und mit der reservierten Kennzeichenkombination bedruckt. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Fahrzeugangaben verantwortlich. Die Plakette wird in der Regel gesondert als Brief versandt.
2.4 Keine Behörde, keine Rechtsberatung
Der Anbieter ist ein privater Dienstleister und weder Zulassungsbehörde noch mit einer Behörde verbunden. Er erbringt keine hoheitlichen Leistungen und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG. Die Fahrzeugzulassung selbst ist nicht Bestandteil des Reservierungsservice. Der Kunde kann eine Wunschkennzeichen-Reservierung bei den meisten Zulassungsbehörden auch unmittelbar über deren eigene Online-Portale vornehmen.
2.5 Zusatzleistung digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz)
Bucht der Kunde zusätzlich die digitale Kfz-Zulassung (129,90 €), führt der Anbieter die Zulassung über seine Plattform zulassung.app als registrierter Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt durch. Der Kunde erhält nach Zahlungseingang einen Zugang zum dortigen Zulassungsprozess, in dem die erforderlichen Fahrzeugdaten, Nachweise und Vollmachten erfasst werden. Für diese Zusatzleistung gelten ergänzend die AGB und die Widerrufsbelehrung von zulassung.app; bei Widersprüchen gehen für die Zulassungsleistung die Bedingungen von zulassung.app vor.
2.6 Verfügbarkeitsprüfung unverbindlich
Die Live-Verfügbarkeitsprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gibt den Stand des behördlichen Reservierungssystems im Abfragezeitpunkt wieder und begründet keinen Anspruch auf Reservierung oder Zuteilung. Zwischen Prüfung und behördlicher Buchung kann eine Kombination durch Dritte vergeben werden; hierfür gilt Ziffer 4.4.
3. Vertragsschluss, Bestellablauf, Vertragstext
3.1 Angebot und Annahme
Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Der Kunde konfiguriert seine Kombination, wählt Schilder und Zubehör, gibt die Halter- und Lieferdaten ein und prüft die Bestellübersicht. Mit Betätigung der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig reservieren“ (bei reinen Schilderbestellungen der entsprechend mit „kostenpflichtig“ gekennzeichneten Bestellschaltfläche) und dem anschließenden Abschluss der Zahlung beim Zahlungsdienstleister gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab (§ 312j Abs. 3 BGB).
Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Bestellbestätigung). Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung (Einleitung der behördlichen Reservierung bzw. Übergabe der Schilder in die Prägung) zustande.
3.2 Eingabekorrektur
Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde alle Eingaben über die Schaltflächen „Zurück“ bzw. durch Bearbeiten der jeweiligen Felder prüfen und korrigieren. Nach Bestellabgabe sind Änderungen der Kennzeichenkombination, der Halterdaten oder der Lieferanschrift nur möglich, solange die Reservierung noch nicht bei der Behörde eingegeben und die Prägung noch nicht begonnen wurde; Änderungswünsche sind unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
3.3 Vertragstext und Vertragssprache
Der Anbieter speichert den Vertragstext (Bestelldaten und diese AGB in der bei Bestellung gültigen Fassung) und übersendet ihn dem Kunden mit der Bestellbestätigung per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit unter www.wunschkennzeichen24.digital/agb abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch; Übersetzungen der Plattform dienen ausschließlich der Information.
3.4 Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Verbraucher verlangen mit Abgabe der Bestellung ausdrücklich, dass der Anbieter mit dem Reservierungsservice bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigen ihre Kenntnis, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung.
4. Ablauf des Reservierungsservice
4.1 Durchführung
Nach Zahlungseingang führt der Anbieter die Reservierung in der Regel am selben Werktag, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, über das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde durch. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die vom Kunden angegebene Halteranschrift. Bearbeitungszeiten der Behördenportale sowie Wartungsfenster und Störungen auf Behördenseite liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und verlängern die Durchführungsfrist entsprechend.
4.2 Halterdaten
Die Reservierung erfolgt auf den vom Kunden angegebenen Fahrzeughalter (natürliche Person mit Name, Geburtsdatum und Anschrift oder juristische Person mit Firma und Sitz). Die Angaben müssen mit den späteren Zulassungsunterlagen übereinstimmen, da die Behörde die Reservierung bei der Zulassung nur dem reservierenden Halter zuordnet. Bestellt der Kunde für einen Dritten, versichert er, zur Angabe von dessen Daten berechtigt zu sein.
4.3 Reservierungsbestätigung
Nach erfolgreicher Buchung übermittelt der Anbieter dem Kunden die behördliche Reservierungsbestätigung (Reservierungs-PIN bzw. Reservierungsnummer, ggf. mit behördlichem Bestätigungsdokument) per E-Mail an die angegebene Adresse. Der Kunde hat die Bestätigung aufzubewahren und bei der Fahrzeugzulassung der Behörde vorzulegen. Mit Übermittlung der Bestätigung ist der Reservierungsservice vollständig erbracht.
4.4 Kombination bei der Behörde bereits vergeben; Wahlrecht des Kunden
Ist die gewünschte Kombination im Zeitpunkt der behördlichen Buchung nicht mehr verfügbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich per E-Mail und übermittelt einen persönlichen Auswahl-Link mit automatisch ermittelten, freien Alternativen. Der Kunde kann nach seiner Wahl
- ohne Aufpreis eine der angebotenen Alternativen auswählen,
- dem Anbieter eine andere gewünschte Kombination mitteilen, oder
- die Bestellung stornieren; in diesem Fall erstattet der Anbieter das Entgelt für den Reservierungsservice und alle noch nicht gefertigten Waren vollständig.
Kennzeichenschilder werden in diesem Fall erst nach der Auswahl des Kunden geprägt. Trifft der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Auswahl-Links keine Wahl, erinnert der Anbieter ihn erneut; eine Prägung ohne Auswahl erfolgt nicht.
4.5 Reservierungsdauer; keine Garantie der späteren Zuteilung
Die Reservierungsdauer legt die jeweilige Zulassungsbehörde fest; sie beträgt je nach Behörde zwischen 7 Tagen und 12 Monaten (häufig 90 Tage) und wird dem Kunden im Bestellprozess und in der Bestätigung mitgeteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, soweit die Behörde dies vorsieht; sie ist nicht Bestandteil der Leistung. Lässt der Kunde die Reservierungsdauer verstreichen, ohne das Fahrzeug zuzulassen, verfällt die Reservierung; ein Anspruch auf Erstattung besteht insoweit nicht.
Die endgültige Zuteilung des Kennzeichens erfolgt ausschließlich durch die Zulassungsbehörde bei der Fahrzeugzulassung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Behörde eine reservierte Kombination zuteilt, insbesondere nicht bei zwischenzeitlicher Änderung der Halterdaten, bei Zuständigkeitswechsel (Umzug) oder bei behördlicher Ablehnung einer Kombination.
4.6 Amtliche Gebühren der Behörde
Gebührenschuldner der amtlichen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist der Fahrzeughalter. Für ein Wunschkennzeichen erhebt die Zulassungsbehörde derzeit 10,20 € (Anmerkung zu Nr. 221 GebOSt) sowie für die Vorabreservierung 2,60 € (Nr. 230 GebOSt), zusammen 12,80 €. Diese Gebühren sind nicht im Entgelt des Anbieters enthalten und werden in der Regel von der Behörde bei der Fahrzeugzulassung erhoben.
Einzelne Zulassungsbehörden verlangen die Zahlung der Reservierungs- bzw. Wunschkennzeichengebühr bereits bei der Online-Reservierung (Vorabgebühr, derzeit 2,60 € oder 12,80 €). Ist die vom Kunden gewählte Behörde hiervon betroffen, weist der Anbieter vor Durchführung der Reservierung darauf hin. Die Vorabgebühr wird nach Abstimmung mit dem Kunden entweder vom Kunden unmittelbar an die Behörde entrichtet oder vom Anbieter im Namen und für Rechnung des Kunden verauslagt und ohne Aufschlag als durchlaufender Posten (§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG) gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen der GebOSt durch den Gesetzgeber gehen zu Lasten des Gebührenschuldners.
4.7 Ablehnung von Aufträgen
Der Anbieter kann Aufträge ablehnen oder nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn die gewählte Kombination nach den Vorgaben der Behörde oder der FZV unzulässig ist, die Halterdaten offensichtlich unrichtig oder unvollständig sind, die zuständige Behörde keine Online-Reservierung anbietet oder ihr Portal dauerhaft nicht erreichbar ist, oder Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen vollständig erstattet, sofern der Grund nicht vom Kunden zu vertreten ist.
5. Herstellung, Lieferung und Versand
5.1 Prägung erst nach Reservierungsbestätigung
Bei Aufträgen mit Reservierungsservice werden die Kennzeichenschilder und die Feinstaubplakette erst hergestellt, nachdem die Reservierung bei der Behörde bestätigt wurde (bzw. der Kunde über den Auswahl-Link eine Alternative gewählt hat). Dadurch ist sichergestellt, dass die geprägte Kombination mit der reservierten übereinstimmt. Bei reinen Schilderbestellungen ohne Reservierungsservice beginnt die Prägung unmittelbar nach Zahlungseingang; der Kunde ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, dass die eingegebene Kombination seinem zugeteilten oder reservierten Kennzeichen entspricht.
5.2 Lieferfrist
Bestellungen, die werktags bis 18:00 Uhr abgeschlossen werden, gehen nach erfolgter Reservierungsbestätigung in der Regel noch am selben Werktag in die Prägung. Die Lieferung erfolgt per DHL; die Regellaufzeit innerhalb Deutschlands beträgt 1 bis 2 Werktage ab Versand. Die Gesamtlieferzeit beträgt somit in der Regel 2 bis 5 Werktage ab Zahlungseingang, bei Alternativauswahl nach Ziffer 4.4 ab der Auswahl des Kunden. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein Liefertermin zugesagt wurde; die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
5.3 Liefergebiet und Versandkosten
Die Lieferung erfolgt an Lieferanschriften in Deutschland; weitere Lieferländer nur, soweit sie im Bestellprozess auswählbar sind. Bei Aufträgen mit Reservierungsservice ist der Versand der Kennzeichenschilder innerhalb Deutschlands im Preis enthalten. Bei reinen Schilder- und Zubehörbestellungen werden etwaige Versandkosten vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen. Die Feinstaubplakette wird in der Regel separat als Brief durch die Deutsche Post versandt.
5.4 Sendungsverfolgung und Zustellung
Der Kunde erhält nach Versand eine E-Mail mit Sendungsnummer. Kann eine Sendung wegen unrichtiger Adressangaben, Abwesenheit oder Annahmeverweigerung nicht zugestellt werden und geht sie an den Anbieter zurück, trägt der Kunde die Kosten eines erneuten Versands, sofern er die Nichtzustellung zu vertreten hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei Verbrauchern mit Übergabe der Ware an den Kunden über.
5.5 Prüfung bei Erhalt
Der Kunde wird gebeten, die Lieferung bei Erhalt auf Transportschäden und auf die Übereinstimmung der Prägung mit der Reservierungsbestätigung zu prüfen und Abweichungen dem Anbieter zeitnah per E-Mail mitzuteilen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt; für Unternehmer gilt § 377 HGB.
6. Preise und Zahlung
6.1 Endpreise
Alle auf der Plattform genannten Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Amtliche Gebühren der Zulassungsbehörde (Ziffer 4.6) sind nicht enthalten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in der Bestellübersicht angezeigten Preise. Zum Stand dieser AGB gelten insbesondere:
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Wunschkennzeichen Pkw (Reservierung + 2 DIN-Kennzeichen) (je Bestellung) | 49,90 € |
| Wunschkennzeichen mit einem Schild, z. B. Motorrad (Reservierung + 1 DIN-Kennzeichen) (je Bestellung) | 34,90 € |
| Aufpreis 3D Carbon-Optik (je Schild) | + 5,00 € |
| Kfz-Kennzeichen Standard (Euro-Norm) 520 × 110 mm ohne Reservierung (je Schild, 520 × 110 mm) | 14,95 € |
| Kfz-Kennzeichen 3D Carbon-Optik 520 × 110 mm ohne Reservierung (je Schild, 520 × 110 mm) | 19,95 € |
| Motorradkennzeichen zweizeilig 180 × 200 mm ohne Reservierung (je Schild, 180 × 200 mm) | 14,95 € |
| Klick-Kennzeichenhalterung (Schwarz-Matt) (je Stück) | 5,95 € |
| Kennzeichenhalter Motorrad (180 × 200 mm) (je Stück) | 8,95 € |
| Kennzeichenhalter 255 × 130 mm (je Stück) | 8,95 € |
| Kennzeichen-Schraubenset (Edelstahl) (je Bestellung) | 3,95 € |
| Grüne Umweltplakette (Feinstaubplakette) (je Bestellung) | 14,90 € |
| 3. Kennzeichen für Fahrradträger (je Bestellung) | 16,95 € |
| Parkplatz-Kennzeichen (je Bestellung) | 16,95 € |
| Digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz Komplettservice) (Zusatzleistung, Ziffer 2.5) | 129,90 € |
| Amtliche Gebühren der Zulassungsbehörde (GebOSt Anm. zu Nr. 221 und Nr. 230), nicht Bestandteil unseres Preises | 12,80 € |
6.2 Zahlung
Der Gesamtpreis ist mit Abgabe der Bestellung im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, SEPA-Lastschrift oder weitere angezeigte Verfahren). Die Ausführung des Reservierungsservice und die Prägung beginnen erst nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstleisters. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail.
6.3 Rückbelastungen
Veranlasst der Kunde eine Rückbuchung (Chargeback) oder Lastschriftrückgabe, obwohl der Anbieter die Leistung vertragsgemäß erbracht hat, sind dem Anbieter die hierdurch entstehenden Bankgebühren zu erstatten; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher; Stornierung
8.1 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Dort finden Verbraucher auch das Muster-Widerrufsformular. Zusammengefasst gilt:
- Reservierungsservice (Dienstleistung): 14 Tage ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig mit vollständiger Erbringung (Übermittlung der behördlichen Reservierungsbestätigung), da der Kunde den Beginn vor Fristablauf ausdrücklich verlangt hat (Ziffer 3.4). Bei Widerruf nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung, ist Wertersatz für die erbrachte Teilleistung geschuldet (pauschal 9,90 €, Nachweis eines geringeren Werts gestattet).
- Individuell geprägte Kennzeichenschilder und bedruckte Feinstaubplaketten: kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), da Einzelanfertigung nach Kundenvorgabe.
- Unbedruckte Kennzeichenhalterungen und sonstige nicht individualisierte Waren: 14 Tage ab Erhalt der Ware.
8.2 Kostenfreie Stornierung vor Ausführung
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht kann jeder Kunde die Bestellung kostenfrei per E-Mail stornieren, solange die Reservierung noch nicht im Behördenportal eingegeben und die Prägung noch nicht begonnen wurde. Der Anbieter erstattet in diesem Fall den vollständigen Betrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Gleiches gilt für die Stornierung über den Auswahl-Link nach Ziffer 4.4.
8.3 Keine Erstattung nach vollständiger Erbringung
Nach Übermittlung der Reservierungsbestätigung ist der Reservierungsservice erbracht; das Entgelt bleibt auch dann geschuldet, wenn der Kunde die Reservierung nicht nutzt, das Fahrzeug nicht zulässt oder die Reservierungsdauer verstreichen lässt. Bereits geprägte Schilder und bedruckte Plaketten werden ausgeliefert und nicht erstattet.
9. Gewährleistung
9.1 Gesetzliche Rechte
Für Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB), für den Reservierungsservice die gesetzlichen Regeln des Dienst- und Werkvertragsrechts. Verbraucher können bei Mängeln Nacherfüllung (Ersatzprägung oder Nachbesserung) verlangen und bei deren Fehlschlagen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Verbrauchern beträgt zwei Jahre ab Ablieferung; gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
9.2 Beschaffenheit der Kennzeichenschilder
Kennzeichenschilder werden nach DIN 74069 gefertigt und sind bundesweit bei allen Zulassungsbehörden abstempelbar. Handelsübliche, technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbton, Oberfläche und Prägetiefe, insbesondere bei Sonderausführungen in Carbon-Optik, stellen keinen Mangel dar, soweit die Konformität mit DIN 74069 und der FZV gewahrt bleibt. Fehlprägungen, die auf einer unrichtigen Eingabe des Kunden beruhen, sind kein Mangel; der Anbieter bietet in diesen Fällen eine kostenpflichtige Neuprägung an.
9.3 Keine Gewähr für behördliche Zuteilung und Reservierungsdauer
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Zulassungsbehörde eine reservierte Kombination tatsächlich zuteilt, die Reservierung über die behördlich vorgesehene Dauer hinaus aufrechterhält oder eine Kombination nicht aus rechtlichen Gründen ablehnt. Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich die Behörde (Ziffer 2.1, 4.5). Eine behördliche Ablehnung, die auf unrichtigen Angaben des Kunden beruht, berechtigt nicht zur Erstattung.
10. Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Behördliche Entscheidungen und Portale
Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, Verzögerungen, Störungen oder Fehler im Verantwortungsbereich der Zulassungsbehörden und ihrer IT-Dienstleister (insbesondere Nichtverfügbarkeit oder Änderung der Online-Reservierungsportale), für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden sowie für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Reservierungsbestätigung nicht aufbewahrt oder die Reservierungsdauer versäumt. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
10.4 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie vergleichbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfall der Behördenportale, Streik beim Versanddienstleister, Rechtsänderungen) verlängern Leistungsfristen angemessen. Dauert das Hindernis länger als vier Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
11. Nutzung der Plattform; automatisierte Zugriffe
Die Live-Verfügbarkeitsprüfung und die übrigen Inhalte der Plattform dürfen ausschließlich zur persönlichen Information und zur Vorbereitung einer eigenen Bestellung genutzt werden. Untersagt sind insbesondere der automatisierte Zugriff (Bots, Crawler, Scraper, Skripte), die massenhafte oder systematische Abfrage von Kombinationen, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und Ratenbegrenzungen sowie die Weitergabe von Abfrageergebnissen an Dritte zu gewerblichen Zwecken.
Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren und Schadensersatz sowie Unterlassung zu verlangen. Gegenüber Unternehmern gilt für jeden nachgewiesenen Verstoß ein pauschalierter Schadensersatz von 250,00 €; dem Unternehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
- wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angabe der Halter-, Kontakt- und Lieferdaten sowie der Fahrzeugangaben für die Feinstaubplakette;
- Prüfung der gewählten Kombination auf Zulässigkeit (keine verbotenen Buchstabenfolgen, korrekte Zeichenanzahl für Fahrzeugart und Schildgröße, richtige Zuordnung zur zuständigen Behörde);
- Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse und regelmäßige Prüfung des Posteingangs (einschließlich Spam-Ordner) für Reservierungsbestätigung, Auswahl-Link und Versandinformationen;
- unverzügliche Mitteilung von Änderungen der Daten vor Durchführung der Reservierung;
- Aufbewahrung der Reservierungsbestätigung und rechtzeitige Zulassung des Fahrzeugs innerhalb der Reservierungsdauer.
Kommt es infolge einer Verletzung dieser Pflichten zu Mehraufwand (z. B. erneute Reservierung, Neuprägung, erneuter Versand), kann der Anbieter die hierfür anfallenden Kosten nach vorheriger Information des Kunden in Rechnung stellen.
13. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und des benannten Fahrzeughalters zur Durchführung des Vertrags, insbesondere zur Eingabe in das Reservierungsportal der zuständigen Zulassungsbehörde, zur Prägung und zum Versand. Einzelheiten, Empfänger, Speicherfristen und Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
14. Kommunikation und Support
Die Kommunikation erfolgt elektronisch, insbesondere per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. Erklärungen des Anbieters gelten als zugegangen, wenn sie an diese Adresse versandt wurden und der Kunde sie unter normalen Umständen abrufen kann. Supportanfragen richten Sie bitte an support@zulassung.app oder telefonisch an 015209430014.
15. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Der Anbieter darf Forderungen gegen Unternehmer an Dritte abtreten.
16. Geltung und Änderung der AGB
Für jede Bestellung gilt die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform veröffentlichte Fassung dieser AGB, die dem Kunden mit der Bestellbestätigung übersandt wird. Der Anbieter kann die AGB für künftige Bestellungen jederzeit ändern; bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
18. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen einzelner Verträge bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anhang: Für die Reservierung erforderliche Angaben
Für die Eingabe in das Reservierungsportal der Zulassungsbehörde benötigt der Anbieter vom Kunden folgende, wahrheitsgemäß anzugebende Daten:
- gewünschte Kennzeichenkombination (Unterscheidungszeichen, Erkennungsbuchstaben, Erkennungsnummer) sowie Kennzeichenart (Standard, Saison, E-, H-Kennzeichen, Motorrad) und Fahrzeugart;
- Fahrzeughalter: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort bzw. bei Unternehmen Firma und vertretungsberechtigte Person;
- Halteranschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) zur Bestimmung der Zuständigkeit;
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Bestätigungen und Rückfragen;
- Lieferanschrift für Kennzeichenschilder und Zubehör, falls abweichend;
- bei Feinstaubplakette: Kraftstoffart und Jahr der Erstzulassung bzw. Emissionsschlüsselnummer.
Sollten im Laufe der Abwicklung weitere Angaben erforderlich sein (z. B. zusätzliche Identifikationsmerkmale einzelner Behördenportale), wendet sich der Anbieter per E-Mail an den Kunden.
AM Autoschilder Express · wunschkennzeichen24.digital · AGB-Stand 28. Oktober 2026